Die Hochschulleitung setzt sich zusammen aus Rektor, Prorektor und Studienleiter.
Der Senat ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Theologischen Hochschule Ewersbach. Er entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten von Lehre, Forschung und Studium. Dem Senat gehören an: die Hochschulleitung (Rektor, Prorektor, Studienleiter), alle Professoren sowie ein Vertreter der hauptamtlichen Lehrbeauftragten, vier Studierende sowie ein Vertreter der Hochschuladministration.
Anträge zur Tagesordnung sind an den Senatsvorsitzenden zu richten.
Die immatrikulierten Studierenden diskutieren, planen und ordnen ihre Interessen und Belange des Studierens und Lebens auf dem Campus und setzen dafür die Studierendenvertretung ein.
Der Studierendensprecher vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung, den Lehrenden und den verantwortlichen Mitarbeitern, bringt Anträge der Studierenden in den Senat ein und repräsentiert die Studierenden.
Der Hochschulrat berät die Theologische Hochschule Ewersbach, die Erweiterte und die Geschäftsführende Bundesleitung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in wissenschaftlichen Angelegenheiten, bei der Weiterentwicklung des Studienprogramms sowie in personellen und materiellen Fragestellungen.
Theologische Hochschule Ewersbach